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   BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81   

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https://dejure.org/1982,2288
BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81 (https://dejure.org/1982,2288)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 1 StR 818/81 (https://dejure.org/1982,2288)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 1 StR 818/81 (https://dejure.org/1982,2288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer Kernneurose - Kriterien für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit trotz vorliegens einer schweren seelischen Abartigkeit - Besonderheiten bei der Beurteilung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 859
  • StV 1982, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Zwar kann planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten wie ungetrübte Erinnerung der Schuldausschließung wegen tiefgreifender Bewußtseinsstörung entgegenstehen; aber selbst in diesem Bereich können in solchen Kriterien nicht ohne weiteres brauchbare Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gesehen werden (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urt. v. 16. September 1975 - 1 StR 374/75 - bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschluß vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHSt 14, 30, 32; 23, 176, 190; BGH NJW 1955, 1726, 1727; BGH, Urteil vom 10. Januar 1956 - 1 StR 546/55; Rudolphi in SK, StGB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 17; Rasch in Giese/von Gebsattel, Psychopathologie der Sexualität, S. 617; Giese/Flitner/Ponsold in Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl., S. 147; Krümpelmann ZStW 88, 6, 20 ff.).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Die Wiederaufnahme von pädophilen Sexualkontakten nach dem Scheitern der letzten Beziehung, der Ausbau des Raffinements zur Erlangung ungestörter Kontakte zu den Kindern und die Hinwendung zu drei Tatopfern während der Zeit von Juli bis Ende November 1999 deuten auf eine sich steigernde Frequenz der Sexualkontakte und damit auf eine süchtige Entwicklung hin (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Im übrigen weisen die hier abgeurteilten zwölf Taten, die sich über einen Zeitraum von etwas über 2 1/2 Jahren erstrecken, weder durch die Art ihrer Begehung noch durch eine sich steigernde Frequenz auf eine süchtige Entwicklung (BGH NJW 1982, 2009; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 22 m.w.N.) oder in sonstiger Weise darauf hin, daß der Angeklagte infolge seiner pädophilen Veranlagung in seiner Persönlichkeit derart beeinträchtigt war, daß er die Anforderungen an normgemäßes Verhalten nicht oder nur in erheblich geringerem Maße erfüllen konnte als andere Menschen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen haben aber für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH in Blutalkohol 1965/66 S. 530; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 5 StR 462/67 - bei Dallinger MDR 1968, 200; BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 4 StR 509/68 -, vom 8. Oktober 1969 - 4 StR 355/69 -, vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 11. Mai 1982 - 1 StR 818/81 -).
  • LG Duisburg, 08.04.1982 - 9 Ks 48/78

    Joachim Kroll, der Menschenfresser von Duisburg

    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden, das Hemmungsvermögen beeinträchtigenden Persönlichkeitsentartung (vgl. BGHSt 14, 30 ff = NJW 1960, 1393; BGHST 23, 176 ff = NJW 1970, 523 sowie zuletzt BGH NJW 1982, 2009 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119; vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90

    Bewertung der Erheblichkeit einer krankhaften seelischen Störung - Auswirkungen

    Um einen Fall sexueller Perversion handelte es sich hier nicht (vgl. BGH NJW 1982, 2009).
  • BGH, 15.12.1988 - 1 StR 612/88

    Einschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen einer auf einer

    Dabei spielt auch die zunehmende Häufung der Vorfälle eine Rolle, die als wesentliches Indiz für eine sich progressiv entwickelnde Triebanomalie angesehen wird (vgl. BGH NJW 1982, 2009; Schorsch in: Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 288 f. und 309 f.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 20 Rdn. 23; Lange in LK § 21 Rdn. 48; Rudolphi SK § 20 StGB Rdn. 27; Blau JR 1983, 69, 71).
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